Swisttal. Zum Zwecke einer konsequenten Anpassung an die Folgen des voranschreitenden Klimawandels, fördern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Richtlinienförderung „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“. Dabei handelt es sich um eine Fördermaßnahme aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ziel ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie eine Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen. Gefördert werden investive Maßnahmen, wie beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserretention, Entsiegelung und naturbasierte Hochwasserschutzmaßnahmen. Nicht förderfähig sind Personalmittel, Grunderwerb sowie die Erstellung von betrieblichen Klimaanpassungskonzepten.
Weiterführende Informationen können unter diesem Link der Förderbekanntmachung entnommen werden. Interessierte Unternehmen können sich bei Rückfragen unter poststelle@swisttal.de an die Gemeindeverwaltung wenden.