Ludendorf. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2025 beschlossen, die Gemeindeverwaltungsrätin Celine Braun zur weiteren allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin zu bestellen.
Die Aufgaben von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern werden in allgemeine und repräsentative Aufgaben unterteilt. Doch was passiert, wenn die Verwaltungsleitungen ihre Aufgaben nicht selbst wahrnehmen können und vertreten werden müssen? Hierfür sieht die Gemeindeordnung NRW sowohl allgemeine wie auch repräsentative Vertreterinnen und Vertreter vor.
Die repräsentative Vertretung wird durch den Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt und vertritt die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach außen. Der allgemeine Vertreter vertritt in den Aufgaben als Leitung der Verwaltung. Gemäß Gemeindeordnung NRW ist der allgemeine Vertreter der Erste Beigeordnete. Sollten weder Bürgermeisterin noch Beigeordneter handlungsfähig sein, bedarf es eines weiteren Vertreters zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunalverwaltung.
In seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 beschloss der Rat, dass Gemeindeverwaltungsrätin Celine Braun -Leiterin Stabsstelle Wiederaufbau und Volljuristin- mit Wirkung zum 19. Februar 2025 zur weiteren allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin bestellt wird. Die Überreichung der Ernennungsurkunde fand am 05. März durch Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Beigeordneten Tobias Weingartz statt.