Die Gemeinde Swisttal pflegt ökologische Ausgleichsflächen, da für jeden baulichen Eingriff in die Landschaft nach
§ 15 des Bundesnaturschutzgesetzes ein adäquater Ersatz geschaffen werden muss.
Das Ökokonto dient zur Flexibilisierung des Vollzugs der Naturschutz- bzw. baurechtlichen Eingriffsregelung. Heutige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dokumentiert und können in einen Flächenpool eingetragen werden. Die Flächen stehen bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.
Um die entsprechende Kompensation durch den Eingriff zu berechnen, findet das Bewertungsverfahren des Landes NRW Anwendung.
Bei dem Verfahren wird zunächst die Summe der Ökopunkte im Wirkraum des Eingriffs vor der jeweiligen Maßnahmenrealisierung (also der Ausgangszustand) ermittelt. Anschließend werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft prognostiziert und ebenfalls in Ökopunkte umgerechnet (Planzustand). Anhand der Differenz vorher – nachher wird der Umfang der dem Verfahren gemäß erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ermittelt.
Die Ausgleichsflächen werden durch die Gemeinde selbst, Pachtverträge oder im Auftrag durch örtliche Landwirte gepflegt. Können Sie sich vorstellen die Pflege einer Fläche für die Gemeinde Swisttal zu übernehmen? Bitte sprechen Sie uns an: gruppenpostfach.fg-iii-6@swisttal.de
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 LNSchG NRW
- 31 Landesnaturschutzgesetz NRW
- § 15, 16 und 18 Bundesnaturschutzgesetz
- § 1 a und 200a Baugesetzbuch